Ingo Rupprecht
Unser Team
Veitsbronn
Sabine Fürst
Praxisverwaltung, Rezeption
Dagmar Ebersberger
Rezeption
Veitsbronn
Kathrin Kolbe
Asuman Özcan-Groß
Saki Patsidis
Gerhard Seiferth
Oberasbach
Wir sind für Sie da, scheuen Sie sich nicht Wünsche zu äußern und Fragen/Probleme anzusprechen.
Gewinnen Sie einen Überblick über unsere Leistungen
Leistungen
Krankengymnastik
Aktive und passive Techniken wie z.B Kräftigung und Dehnungen.
Ganz individuell angepasst auf Ihre Bedürfnisse.
MANUELLE THERAPIE
Eine mit den Händen ausgeführte spezielle Behandlungsform zur Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit und allen umgreifenden Strukuren.
MANUELLE
LYMPHDRAINAGE
Ödem und Entstauungstherapie nach Operationen / Traumen und bei Beeinträchtigung des Lymphabflusses.
Migränetherapie
Diese Therapie wirkt durch Faszientechniken
MASSAGE
Klassische Massagetherapie, Ganz-/ Teilkörpermassage, Sportmassage, Bindegewebsmassage, Periostmassage.
Kinesiotaping, Fango/Wärme/Eis
Funktionelle Verbände zur Unterstützung des Gelenkes.
Fango, Rotlicht und Eisbehandlung.
Propriozeptives Training
Osteopathische Behandlungen
Muskel- Skelettsystem, innere Organe und das Cranio – Sacralen – System bilden eine Einheit und benötigen ein „ Gleichgewicht “ zum gesunden Erhalt der Funktion.
Kiefergelenk-behandlung
(CMD)
Hausbesuche
Alle Kassen & Privat
Wissenswertes
1. Wie lange ist mein Rezept gültig und was ist zu beachten?
Für Kassen-Patienten gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR): Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in der Praxis abgeben und Termine vereinbaren. Der Arzt kann die Frist, durch Eintragung eines Datums in das Feld „frühester Behandlungsbeginn“ verlängern oder verkürzen. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Behandlungen ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
2. Was bringe ich zur Behandlung mit?
• Ein sauberes Handtuch
• Ihre FFP2-Maske
• Das Rezept
3. Was ist zum Ersten Termin einer Therapie zu beachten?
Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre gültige Versichertenkarte mit.
Das nötige „Kleingeld“: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen, sofern Sie nicht befreit sind, Zuzahlungen leisten. Seit 1. Januar 2004 sind neben der 10 %-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 EUR einzuziehen.
5. Was, wenn ich einen Behandlungs-Termin nicht einhalten kann?
Falls Sie einen Behandlungstermin nicht (rechtzeitig) wahrnehmen können, seien Sie bitte so fair, uns spätestens 24 Stunden vorher zu informieren, um uns Gelegenheit zu geben, den freigewordenen Termin anderweitig zu vergeben. Ansonsten müssen wir den ausgefallenen Termin leider privat in Rechnung stellen.